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Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Das Fasten nach linguistischer Definition
- Das Fasten nach dem religiösen Gesetz
- Der Verdienst des Fastens
- Warum fasten wir?
- Die Regeln des Fastens
- Die Regeln des Fastens im Ramadan
- Für wen ist das Fasten im Ramadan Pflicht?
- Das Feststellen des Anfangs des Fastenmonats
- Die Angelegenheit der verschiedenen Mondaufgänge
- Die Gratulation beim Ramadan-Anfang
- Die Regeln der Absicht (niyya) beim Fasten
- Was man in diesem groß- artigen Monat tun sollte
- Was von der Sunnah für den Fastenden erwünscht ist
- Das Verhasste beim Fasten
- Was darf der Fastende tun und was darf er unterlassen
- Was das Fasten ungültig macht
- Wer sind vom Fasten aus- genommen?
- Tage, an denen das Fasten untersagt ist
- Der Reisende
- Der Alte und der Schwache
- Die Regeln für Frauen
- Al-’i‛tikāf im Ramadan
- Al-’i‛tikāf vom Propheten, Allahs Frieden und Wohl- gefallen auf ihm
- Ziele von al-’i‛tikāf Sorten von al-’i‛tikāf
- Die Voraussetzungen von al-’i‛tikāf
- Die Säulen von al-’i‛tikāf
- Der Zeitraum von al- ’i‛tikāf
- Verlauf von al-’i‛tikāf
- Was al-’i‛tikāf ungültig macht
- Erzieherische Rolle von al-’i‛tikāf
- Zakāt al-fitr und ihre Regeln
Geändert von 'Abd al-Ḥakam al-'Almānī (23.06.2010 um 13:53 Uhr)
Imam Aḥmad Ibn Ḥanbal رحمة الله عليه sagte folgendes: „Die Fundamente der Sunnah sind für uns: Das Festhalten an der Weise, wie die Gefährten des Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم waren, sie als Vorbilder zu nehmen, und die Bida'h (Neuerungen) zu unterlassen. Und jede Bid'ah ist eine Irreführung. Und das Unterlassen der Streitigkeiten und das zusammen sitzen mit den Ahl ul-Haūā (Leuten der Gelüste).“ [Usul us-Sunnah]
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Vorwort:
Allah sei Dank; wir danken Ihm, bitten Ihn um Hilfe, um Verzeihung und um Rechtleitung und suchen Zuflucht zu Allah vor unseren schlechten Eigenschaften und Taten. Wen Allah rechtleitet, für den gibt es keinen, der ihn in die Irre führen könnte, und wen Allah in die Irre führt, für den gibt es keine Rechtleitung. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah allein gibt. Er hat keinen Teilhaber. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.
Die glaubwürdigsten Worte befinden sich in Allahs Buch und die beste Rechtleitung ist die des Muhammads, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm. Das Schlimmste, was man tun kann, sind, Erfindungen in diese Lehren einzuführen, denn jede Erneuerung ist eine bid‘a. (Eine Erfindung im religiös negativen Sinne, teilweise mit „Ketzerei“ übersetzt. (Anm. d. Übers.)) Jede bid‘a ist ein Irrweg. Und jeder Irrweg führt ins Feuer. „Ohr ihr Gläubigen, fürchtet Allah wahrhaftig und sterbt ja nicht, ohne Ihm ergeben (Muslim) zu sein.“ [sūrat āl-‘imrān:102]; „Oh ihr Menschen fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat und aus ihm das entsprechende andere Wesen, und der aus ihnen beiden viele Männer und Frauen sich (über die Erde) verbreiten lassen hat. Fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander zu bitten pflegt und die Blutsverwandtschaft. Allah passt auf euch auf.“ [sūrat al-nisā’:1]; „Oh ihr Gläubigen, fürchtet Allah und sagt, was recht ist, dann lässt Er euch eure Werke gedeihen und ver- gibt euch eure Sünden. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, hat damit einen großen Sieg errungen.“ [sūrat al-ahzāb:70-71]
Allah war Seinen Dienern gnädig, indem Er ihnen besondere Zeiten für gute Werke schenkte, zu denen die guten Taten vervielfacht gewertet und die schlechten Taten ausgelöscht werden, Stufen erhoben werden und sich die Seelen der Gläubigen ihrem Herrn zuwenden. Derjenige, der diese Zeiten für sich nutzt, um Gutes zu tun, wird glücklich werden, doch derjenige, der sie nutzlos verstreichen lässt, wird keinen Erfolg haben. Allah schuf die gesamte Schöpfung nur, damit sie Ihm dient. Er sagt: „Und ich habe die Ğinn und die Menschen nur (dazu) geschaffen, dass sie Mir dienen.“ [sūrat al-dhāriyāt:56]
Zu den größten und wichtigsten Gottesdiensten gehört das Fasten, das Allah Seinen Dienern auferlegt hat: „Euch ist vorgeschrieben zu fasten, so wie es auch denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch lebten. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein.“ [sūrat al-baqara:183] Allah erweckt das Verlangen Seiner Diener danach, indem Er sagt: „Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst!“ [sūrat al-baqara:184], und rät ihnen, sich Ihm gegenüber für diese Vorschrift dankbar zu erweisen „(...) und preist Allah dafür, dass Er euch recht-
geleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein." [sūrat al-baqara:185] Er machte Seinen Dienern das Fasten zu einer Herzensangelegenheit und erleichterte es ihnen, damit es ihnen nicht lästig wird, ihre Gewohnheiten auf- zugeben. Er sagte: „(...) eine bestimmte Anzahl von Tagen.“ [sūrat al-baqara:184] So war Er ihnen gnädig und hielt ihnen Schaden und Bedrängnis fern: „(...) und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, so (ist ihm) eine Anzahl anderer Tage (auferlegt).“ [sūrat al-baqara:184] Es ist daher kein Wunder, dass sich die Herzen der Gläubigen in diesem Monat ihrem gnädigen Herrn zuwenden, Den sie über sich fürchten und Dessen Belohnung und großen Sieg sie erbitten.
Da diese Form des Gottesdienstes einen so großen Stellenwert hat, führt kein Weg daran vorbei, die Regeln, die mit dem Fastenmonat zusammenhängen, zu lernen, damit der Muslim seine Pflichten kennt und richtig erfüllt. Er soll wissen, was verboten ist, damit er es vermeidet, ebenso wie er wissen soll, was erlaubt ist, damit er sich nicht unnötig mit dessen Vermeidung belastet.
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Das Fasten nach linguistischer Definition:
Fasten „siyām“ bedeutet Enthaltung. Allah erzählt uns von Maryam: „Ich habe dem Barmherzigen ein Fasten gelobt.“ [sūrat ’āl-‘imrān:26], in der Bedeutung von Schweigen, denn hierbei ist die Enthaltung vom Sprechen gemeint. In einem Gedicht heißt es: „Sich enthaltende Pferde und nicht sich enthaltende Pferde unter aufwirbelndem Staub, andere kauen auf den Zügeln“ - Hier ist mit der Enthaltung das Wiehern gemeint.
Das Fasten nach dem religiösen Gesetz:
Ausdruck der Enthaltung von allen Dingen, die das Fasten brechen, von der zweiten Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang mit der entsprechenden Absicht.
Der Verdienst des Fastens:
Der Verdienst des Fastens ist enorm, wie einige Hadīths, die authentisch (sahīh) sind, bestätigen, dass Allah das Fasten speziell für sich selbst in Anspruch genommen hat und dass Er den Fastenden belohnt und seinen Lohn unbegrenzt vervielfacht, nach einem Hadīth: „Bis auf das Fasten, denn das ist für Mich, und Ich werde es entsprechend belohnen.“ [al-Bukhārī, gemäß der Zählung von fath al-bārī, 1904]; „Es gibt nichts, was dem Fasten entspricht.“ [al- Nasā’ī]; „Das Bittgebet des Fastenden wird nicht zurückgewiesen.“ [al-Bayhaqī mit einer sahīh Überliefererkette]; „Der Fastende hat zwei Freuden: Wenn er das Fasten bricht, freut er sich über das Fastbrechen, und wenn er seinem Herrn begegnet, freut er sich über sein Fasten.“ [Muslim]; „Das Fasten wird am jüngsten Tag Fürbitte für den Diener halten und wird sagen: „Oh Herr, ich habe ihm tagsüber das Speisen und die Begierde versagt, so gewähre mir Fürbitte für ihn!““ [Ahmad und Hasan al-Haithamī]; „Der Mundgeruch des Fastenden ist schöner bei Allah als der Duft von Moschus.“ [Muslim]; „Das Fasten ist ein Schutz und eine unzugängliche Festung vor dem Feuer.“ [Ahmad]; „Wer einen Tag um Allahs Willen fastet, dessen Gesicht wird Allah für diesen einen Tag siebzig Herbste vom Feuer fernhalten.“ [Muslim]; „Wer einen Tag fastet, weil er Allahs Gesicht begehrt und an dem Tag stirbt, an dem wird der Eintritt ins Paradies gewährt.“ [Ahmad]; „Im Paradies gibt es ein Tor, das al-rayyān heißt. Durch dieses Tor werden die Fastenden eingehen und keiner sonst. Wenn sie eingetreten sind, wird es verschlossen und danach wird niemand mehr das Paradies hierdurch betreten.“ [al-Bukhārī]; „Es wurde euch ein gesegneter Monat geschenkt, in dem euch vorgeschrieben ist zu fasten. In ihm werden die Tore des Himmels geöffnet, die Tore der Hölle verschlossen und die Teufel gefesselt. In ihm gibt es eine Nacht, die besser ist als tausend Monate.“
Das Fasten in Ramadan ist ein Pfeiler des Islam. In diesem Monat wurde der Qur’an herabgesandt und in ihm ist eine Nacht, die besser als tausend Monate ist: „Und wenn Ramadan beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet und die Tore der Hölle verschlossen und die Teufel in Ketten gelegt.“ [al-Bukhārī]; „Das Fasten in ihm kommt dem Fasten von zehn Monaten gleich.“ [Siehe in musnad von Ahmad]; „Wer im Ramadan gläubig und in Erwartung der Belohnung fastet, dem werden alle begangenen Sünden vergeben.“ [al-Bukhārī]; „Allah rettet bei jedem Fastbrechen Menschen vor dem Feuer.“ [Ahmad]
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Warum fasten wir?
Allah, der Erhabene, hat uns das Fasten nicht deswegen vorgeschrieben, damit wir uns selber mit Hunger und Durst quälen, sondern darin sind Weisheiten und viele Vorteile. Dazu gehören:
Das Erlangen der Gottesfurcht: Als Allah das Fasten auferlegt hat, hat Er es mit der Gottesfurcht verknüpft: „Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig.“ [sūrat al-baqara:183] Er machte die Gottesfurcht zur Konsequenz des Fastens. Ğābir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wenn du fastest, dann sollen sich dein Gehör, deine Sicht und deine Zunge der Verleumdung enthalten. Unterlass die Kränkung der Nachbarn. Es sollen an dir Ruhe und Ernst zu sehen sein. Mach deinen Fast- und Esstag nicht gleich.“ [Bei Ibn Rağab in „latā’if al-ma‛ārif“ u. a.] Wer aber Verbotenes begeht, während er fastet, dann ist kein Zweifel daran, dass das Fasten auf ihn nicht eingewirkt hat, denn wer fastet und trotzdem Sünden begeht, ist sicher kein Gottesfürtiger. Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wer sich dem nutzlosen (und sogar schädlichen) Gerede, denen entsprechenden Handeln und der Torheit nicht enthält, dann ist es Allah nicht nötig, dass dieser sich seinem Essen und Trinken entält.“
Die Bewahrung der Gliedmaßen vor den Sünden: Zu den Vorteilen und Weisheiten des Fastens gehört, dass sich der Mensch dadurch die Seele und die Gliedmaßen vor den Sünden bewahrt und denen nicht näherkommt, damit sein Fasten richtig verrichtet wird und er sich daran gewöhnt, sich stets von diesen verbotenen Taten fernzuhalten. Wenn der Mensch Hunger hat, dann sind viele Sinne davon betroffen. Doch wenn der Mensch satt ist, dann haben seine Zunge, seine Augen, seine Hände und sein Geschlechtsteil Hunger. Auf diese Weise führt das Fasten zu einer Überwältigung des Teufels, zu einem Bruch mit den Begierden und zum Schutz der Gliedmaßen.
Diät für den Körper: Zur Allweisheit Allahs gehört, dass dieses Fasten eine Diät für den Körper ist. Es liegt kein Zweifel daran, dass die Diät eines der wirkungsvollsten Heilmittel ist, denn das Fasten macht den Körper immun und stark. Dazu verleiht es ihm Geduld und Standhaftigkeit gegen Hunger und Durst, so dass, wenn sie mit ihm mal vorkommen, er sich dafür bereit und daran gewöhnt findet, was für ihn ein großer Nutzen ist.
Die Erinnerung an die Armen und die Verhungernden: Eine der Weisheiten, die in dem Fasten stecken, ist, dass der Fastende, wenn er den Schmerz des Hungers verspürt, sich besser in die Lage der Armen hinein versetzen kann und sich somit freundlich ihnen gegenüber verhält und ihnen zu essen gibt, denn es ist schließlich nicht das Gleiche, nur vom Hunger zu hören oder ihn am eigenen Leib zu erfahren. Wenn der Mensch den Hunger spürt, wendet er sich Allah zu und bittet Ihn um Hilfe, wie es in dem Hadīth steht: „Dem Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, wurden die Berge von Mekka aus Gold angeboten. Er sagte: „Nein, mein Herr. Ich gebe mich damit zufrieden, dass ich einen Tag Hunger habe und einen Tag satt bin. Wenn ich Hunger habe, wende ich mich Dir zu und gedenke Deiner. Wenn ich satt bin, lobe ich Dich und danke Dir.““ [al-Tirmidhī, 2347, hielt es für hasan (akzeptabel)]
Verminderung der sexuellen Lust: Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, riet den unverheirateten jungen Männern mit dem Fasten als „wiğā’“, d.h. als Verminderungsmittel für die sexuelle Lust. Es kommt in seinem Hadīth vor: „Oh junge Männer, wer von euch sich die Heirat leisten kann, der soll heiraten, denn sie hilft bei der Abwendung des Blicks und dem Schutz des Schamteils. Wer es aber nicht kann, der soll fasten, denn es ist für ihn ein Verminderungsmittel „wiğā’.“
Der Ruf zu Allah, dem Erhabenen: Es ist auch eine große Gelegenheit, um zu Allah zu rufen, denn die Herzen der Menschen drängen zu den Moscheen: einige betreten sie zum ersten Mal, andere wiederum haben sie schon sehr lange nicht mehr betreten und befinden sich in einem Zustand seltener Liebenswürdigkeit. Man muss diese Gelegenheit beim Schopfe packen, um freundliche Empfehlungen, angemessene Erklärungen und nützliche Worte auszusprechen, die sich auf Gottesfurcht und Frömmigkeit gründen.
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Die Regeln des Fastens:
Im Islam gibt es fünf Arten vom Fasten:
1. Hierzu gehört das Pflicht-Fasten, oder auch Pfeiler-Fasten genannt, wel-ches das Fasten im Monat Ramadan bezeichnet, nach Allahs Worten: „Oh ihr Gläubigen, euch ist vorgeschrieben zu fasten, so wie es auch denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch lebten.“ [sūrat al-baqara:183] Sowie nach den Worten Seines Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, in einem Hadīth, das al-Bukhārī und Muslim überlieferten: „Der Islam wurde auf fünf (Pfeilern) gebaut.“ Einer davon ist das Fasten und die Muslime waren sich einig, dass damit das Fasten im Monat Ramadan gemeint ist. Wer leugnet, dass es sich hierbei um eine Pflicht handelt, der tritt vom Islam aus. Von Abū Ya‘lā und al-Daylamī ist uns überliefert, und al-Dhahabī hat dies für sahīh erklärt, dass Ibn ‘Abbās, Allahs Wohlgefalen auf ihm, den Prophteen, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagen hörte: „Der Inbegriff des Islam und der religiösen Vorschriften sind drei, auf denen der Islam gegründet wurde. Wer eine von ihnen unterlässt, tritt dadurch vom Islam aus und dessen Blut wird erlaubt: das Bezeugen, dass es keinen Gott außer Allah gibt, das Gebet und das Fasten im Ramadan.“ Al-Dhahabī sagt hierzu: „Und die Gläubigen stimmen mit ihm überein, dass derjenige, der das Fasten im Ramadan ohne Krankheitsgrund unterlässt, schlimmer als der Ehebrecher oder der Alkoholiker ist; ja sie gehen sogar soweit, an seinem Islam zu zweifeln und ihn als einen Ketzer zu sehen.“
2. Das Sühne-Fasten, wie z. B. als Sühne für einen Schwur, nach den Worten Allahs: „Und wenn einer keine Möglichkeit dazu findet, hat er drei Tage zu fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, die ihr schwört. Gebt Acht auf eure Eide! So macht euch Allah Seine Zeichen klar. Vielleicht werdet ihr dankbar sein.“ [sūrat al-mā’ida:89] Das Gleiche gilt für die Sühne der Jagd während des Pilgerfahrt oder ‛umra sowie des dhihārs (Tatsache, dass ein Mann seiner Frau die ehelichen Pflichten verweigert, indem er zu ihr sagt, dass sie für ihn genauso harām ist wie seine Mutter - eine vorislamische Praktik. (Anm. d. Übers.)) u. a. Hierunter fällt auch das Fasten, das man Allah gelobt hat, wie Maryam gelobte, sich der Rede zu enthalten. Dieses Gelöbnis muss man einhalten, so dass auf diese Weise das Fasten zur Pflicht wird.
3. Das erwünschte Fasten, wie z. B. am Tag von ‘arafa für alle, die sich nicht auf der Pilgerfahrt befinden. Dies ist der neunte Tag des Monats dhū’l- hiğğa (Der zwölfte Monat. (Anm. d. Übers.) nach den Worten des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Das Fasten am Tag von ‘arafa tilgt die Sünden zweier Jahren: des Vorigen und des Nächsten, und das Fasten am Tag ‘āschūrā’ tilgt das vergangene Jahr.“ [Muslim] Weiterhin fallen hier sechs Tage des Monats schawwāl drunter, nach den Worten des Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Wer im Ramadan fastet und darauf noch sechs Tage aus schawwāl folgen lässt, dem wird es angerechnet, als ob er das ganze Jahr gefastet hätte.“ [Muslim]
4. Das verhasste Fasten, wie das Fasten am Tag von ‘arafa für den Pilger, nach „dem Verbot des Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, am Tag von ‘arafa zu fasten, für den, der auf dem Berg ‘arafa steht.“ [Abū Dawūd, von al-Hākim zu sahīh erklärt]; das Fasten in der letzten Hälfte des Monats sha‘bān (Der zehnte Monat, der Monat nach Ramadan. (Anm. d. Übers.), nach den Worten des Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Wenn die Mitte des Monats sha‘bān überschritten ist, so fastet nicht.“ [Überliefert von den Überlieferern und von Ibn Habbān zu sahīh erklärt]; das Fasten nur am Freitag (ohne Tag(e) davor oder danach), nach den Worten des Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Der Freitag ist euer Feiertag, also fastet nicht, es sei denn, ihr fastet den Tag davor oder den Tag danach.“ [al-Bazzār; die Überliefererkette ist hasan und sein Ursprung liegt in den beiden sahīh-Büchern]
5. Das verbotene Fasten, wie das Fasten an den Feiertagen des Fastbrechens und zum Opferfest sowie den drei darauf folgenden Tagen (die 3 tashrīq-Tage), „denn der Prophet Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, entsandte einen Ausrufer, der in minā verkündete: ‚Fastet nicht diese Tage, denn sie sind Tage des Essens, Trinkens, des ehelichen Verkehrs - und in einer Überlieferung - des Gedenken Allahs.“ [al-Tabarānī, mit Ursprung des Hadīths bei Muslim] Weitere verbotene Tage sind nach Übereinstimmung der Gelehrten die Tage der Menstruation und des Wochenbettes, nach den Worten des Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Ist es nicht so, dass die menstruierende Frau nicht beten und nicht fasten darf? Dies gehört zu den Mangelhaftigkeiten ihrer Religion.“ [al-Bukhārī] Doch die Rede soll hier nur vom Fasten im Monat Ramadan sein. Was sind denn die Regeln des Fastens im Ramadan?
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Die Regeln des Fastens im Ramadan:
Dieses Fasten ist einer der Pfeiler und eine der Pflichten des Islam, die notwendigerweise bekannt sein müssen. Der Beweis für die Pflicht ist der Qur’an, die Sunnah und die Übereinstimmung der Muslime. Der Beweis im Qur’an ist der qur’anische Vers „’āyah“: „Oh ihr Gläubigen, euch ist vorgeschrieben zu fasten, so wie es auch denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch lebten.” [sūrat al-baqara:183]; so wie auch Seine Worte: „Der Monat Ramadan, in dem der Qur’an als Rechtleitung für die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten.“ [sūrat al- baqara:185]: „Vorgeschrieben“ bedeutet in diesem Falle „Pflicht“ und die Worte Allahs „und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten“ sind ein Befehl, und ein Befehl bedeutet wiederum Pflicht.
Der Beweis aus der Sunnah sind die Worte des Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Der Islam wurde auf fünf (Pfeilern) erbaut.“ Hierunter erwähnt er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten. [al- Bukhārī und Muslim] Die Muslime stimmen bezüglich des Fastens überein, und wer es leugnet, der tritt vom Islam aus.
Das Fasten im Ramadan wurden den Muslimen im zweiten Jahr der hiğra vorgeschrieben. Ibn Hağar meint während des Monats sha‘bān, und nach einhelliger Meinung fastete der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, in seinem Leben neun Ramadane.
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Für wen ist das Fasten im Ramadan Pflicht?
Nach einstimmiger Meinung der Gelehrten ist das Fasten Pflicht für: den Muslim - Ungläubige sind ausgeschlossen; den Zurechnungsfähigen - Geisteskranke oder Bewusstlose brauchen nicht zu fasten; den Volljährigen, - die Volljährigkeit bemisst sich nach einem der drei folgenden Faktoren: dem ersten Samenerguss im Schlaf oder auch im wachen Zustand, dem Wuchs der Scham- und Achselhaare, der Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres und für die Mädchen kommt die Menstruation hinzu, ab deren Eintreten gefastet werden muss, auch wenn sie vor dem zehnten Lebensjahr eintritt.
Das Kind soll mit sieben Jahren zum Fasten aufgefordert werden, wenn es dazu in der Lage ist. Einige Gelehrten sagen, dass es mit zehn Jahren für die Unterlassung des Fastens geschlagen werden soll, wie dies auch bei dem Gebet der Fall ist. [Vgl. al-mughnī, 3/90] Der Lohn des Fastens gebührt dem Kind, doch die Eltern erhalten den Lohn für die gute Erziehung und die Weisung zum Guten. Von Rubai‛ bint Mu‘awwidh, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird überliefert, dass sie sagte, als das Fasten am Tag ‘aschūrā’ vorgeschrieben wurde: „Wir pflegten unsere Kinder zum Fasten zu veranlassen und ihnen Spielzeuge aus farbiger Wolle zu machen. Wenn eines von ihnen vor Hunger weinte, gaben wir ihm das Spielzeug, bis die Zeit des Fastbrechens kam.“ [al-Bukhārī] Manche Menschen sind ein wenig nachlässig, wenn es darum geht, ihre Kinder zum Fasten aufzufordern, insofern, als dass das Kind vielleicht begeistert fastet und es auch vermag, doch dann befiehlt ihm sein Vater oder seine Mutter aus liebevoller Fürsorge, das Fasten zu brechen und wissen nicht, dass die wahre Fürsorge darin liegt, das Kind zum Fasten zu verpflichten. Allah sagt: „Oh ihr Gläubigen, nehmt euch und eure Angehörigen vor einem Feuer in acht, dessen Brennstoff aus Menschen und Steinen besteht, und über das harte und strenge Engel gesetzt sind, die sich gegen Allah, in dem, was Er ihnen befohlen hat, nicht auflehnen, sondern tun, was ihnen befohlen wird.” [sūrat al-tahrīm:6]
Das Fasten ist auch Pflicht für den Gesunden - der Kranke braucht nicht zu fasten, wenn er es nicht kann; den Sesshaften - der Reisende braucht nicht zu fasten, sofern die Reise eine Strecke beträgt, die auch das Kürzen des Gebetes erlaubt, und die Frau muss rein von Menstruation oder Wochenfluss sein.
Das Fasten muss erst beginnen, wenn der Monat Ramadan anfängt, nach den Worten Allahs: „Wer von euch den Neumond sieht und in dem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten.“ „anwesend sein“ bedeutet in diesem Falle, dass man nicht auf Reise ist, denn der Reisende darf das Fasten brechen, nach den Worten Allahs: „(...) und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, so (ist ihm) eine Anzahl anderer Tage (auferlegt).” [sūrat al-baqara:184]
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Das Feststellen des Anfangs des Fastenmonats:
Es gibt drei Methoden, das Eintreten des Ramadan zu ermitteln:
1. Die Sichtung der Mondsichel: Allah sagt: „Wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten.“, und der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Mondsichel).“ Wer also den Neumond selber sieht, der muss fasten. Es ist erwünscht, dass die Menschen in der Nacht des dreißigsten Tags des Monats sha‘bān nach der Sichel Ausschau halten, dann ihre Vorkehrungen für das Fasten treffen und sich von Streitigkeiten freihalten. Wer den Neumond sieht, der soll nachsprechen, was uns von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, überliefert wurde: „Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, pflegte zu sagen, wenn er den Neumond sah: „Allahu akbar. Allāhumma mach, dass uns der Monat Sicherheit und Glauben, Wohlbehaltensein und Islam, und gute Führung, zu dem, was Du liebst und dem, was Dir gefällt, bringt. Mein Herr und dein Herr ist Allah.““ [al-Athram] An dieser Stelle soll jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, dass nicht jeder Muslim den Neumond vom Ramadan sehen muss, wie dies in einer fatwā einer Gruppe großer Gelehrten festgehalten ist.
Frage: Welches Urteil trifft den, der nicht mit der ersten Sichtung der Mondsichel des Ramadan fastet, bis er sie selbst sieht, und dabei das Hadīth zugrunde legt: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung!“, und ist es gerechtfertigt, dieses Hadīth zu verwenden?
Antwort: Lob gebührt Allah. Das Fasten wird zur Pflicht, sobald die Sichtung der Mondsichel gesichert ist, wenn auch nur durch einen der vertrauenswürdigen Muslime. Wie auch der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten befohlen hat, als der Beduine bezeugte, dass er den Neumond gesehen habe. Was nun die Beweisführung mit dem genannten Hadīth betrifft, so ist es nicht richtig, dass der Einzelne nicht fastet, bis er selbst den Neumond sieht, denn das Hadīth ist eine allgemeine Aufforderung zum Fasten bei vollzogener Sichtung, wenn auch von nur einem vertrauenswürdigen Muslim. [Rechtsgutachten des Dauerausschusses, 10/94] Zu den Beweisen dafür, dass die Sichtung der Mondsichel durch einen einzigen vertrauens- und glaubwürdigen Muslim ausreicht, um das Fasten für alle Muslime zu beginnen, ist das Hadīth von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“ [Abū Dawūd in seinen sunan, Buch des Fastens, Kapitel: „Das Zeugnis eines Einzigen über die Sichtung der Mondsichel zu Beginn des Ramadan“]
Einige, die Erfindungen in die Religion geführt haben, verzögern das Fasten im Verhältnis zum Rest der Muslime, weil sie den irrigen Glauben hegen, dass der Mensch nicht zum Fasten verpflichtet ist, solange er den Neumond nicht selbst sieht, doch die Ahadīth weisen das zurück, und außerdem was soll dann der Blinde oder der Sehbehinderte machen? Auf solche Leute trifft zu, was Allah sagte: „Nicht die Augen sind blind. Blind ist vielmehr das Herz in der Brust.“ [sūrat al-hağğ:46] Und Allah führt auf den rechten Weg.
2. Das Zeugnis über die Sichtung bzw. die Mitteilung darüber, d.h. es wird bei der Sichtung eines vertrauenswürdigen Beauftragten gefastet und seine Mitteilung genügt, nach den Worten von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“
3. Die Vollendung der dreißig Tage des Monats sha‘bān: Wenn der Neumond in der dreißigsten Nacht des sha‘bān nicht gesehen wird, ohne dass die Sicht durch Wolken oder Regen behindert wird oder auch in einem solchen Fall, nach den Worten des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Der Monat hat 29 Tage, also fastet nicht, bis ihr den Neumond seht und brecht das Fasten nicht, bis ihr sie seht. Wenn sie bedeckt ist, dann rechnet den Monat aus.“ - „ausrechnen“ heißt in diesem Fall, dreißig Tage des sha‘bān zu vollenden, nach dem, was durch ein Hadīth von Abū Huraira deutlich wird: „Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, so zählt dreißig (Tage).“ [Von al-Albānī zu sahīh erklärt, in sahīh al-ğāmi‘, Nr. 3744] Daraus ersehen wir, dass der Ramadan mit der Sichtung eines vertrauenswürdigen Muslims mit durchschnittlicher Sehkraft beginnt, dafür ist keine besondere Sehschärfe erforderlich.
Al-Tirmidhī sagt: „Und die meisten Gelehrten halten sich daran, dass das Zeugnis eines Einzigen zum Fasten genügt. Dieser Meinung schließen sich ebenfalls Ibn al-Mubārak, al-Shāfi‘ī und Ahmad an, und das ist das Richtigste.“ Die Gemeinschaft der Gelehrten sagt, dass die Meinungsverschiedenheit über den Mondaufgang keine Berechtigung hat, dass nämlich nicht jedes Land nach seiner eigenen Sichtung fastet, sondern dass es ausreicht, wenn die Sichtung in einem der islamischen Länder feststeht, damit die ganze Ummah fastet. In dem sahīh Hadīth heißt es: „Fastet erst nach ihrer Sichtung und brecht das Fasten erst nach ihrer Sichtung.“ Das ist eine allgemeine Aufforderung an die gesamte Ummah, wer auch immer an welchem Ort auch immer den Neumond sichtet, so gilt seine Sichtung für sie alle. Einige Gelehrte, u. a. die hanafitische Rechtsschule und einige der Schāfi‘īten vertreten die Ansicht, dass jedes Land seine eigene Sichtung hat und dass die Sichtung von anderen für sie nicht verpflichtend ist. Doch Ersteres ist passender, da die Mehrheit der Gelehrten sich daran hält. Hierin liegen Einheit und Schutz vor Meinungsverschiedenheiten.
An dieser Stelle muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Islam vorschreibt, dass die Taten, die mit der Sichtung der Mondsichel zusammenhängen, wie z. B. das Fasten, die Pilgerfahrt, die Wartezeit bei der Scheidung, die Aufhebung der Ehe durch den Eid des Mannes, mindestens vier Monate den ehelichen Verkehr unterlassen zu haben u. a. nicht aufgrund von Berechnungen vollzogen werden dürfen. Unter Berechnung versteht man hier nicht die Sichtung der Sichel, sondern die astronomische Berechnung und die Festlegung des ersten Fasttages bereits Jahre im Voraus, wie dies z. B. heutzutage in der Türkei geschieht. Dies ist nicht erlaubt. Zu diesem Thema gibt es mehr als genug Texte, die uns vom Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, überliefert wurden.
Die Muslime stimmen darüber überein, es ist weder eine Meinungsverschiedenheit von damals, noch von heute bekannt. Shaikh al-Islām Ibn Taimiya, Allah sei ihm gnädig, erwähnt dies in dem 25. Band seiner fatāwā-Sammlung auf den Seiten 132/133:„(...) Und der Beweis dafür sind die Worte Allahs: „Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: sie sind feste Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt.“ [sūrat al-baqara:189] Der Erhabene teilt uns also mit, dass die Neumonde feste Zeiten für die Menschen sind, und dies für all ihre Angelegenheiten. Weiter sagt Er: „Und für den Mond haben wir Stationen bestimmt, (die er durchläuft), bis er schließlich (schmal und gekrümmt) wird, wie ein alter Dattelrispenstiel.“ [sūrat yāsīn:39], und sagt: „Er ist es, der die Sonne zur Helligkeit (am Tag) und den Mond zu Licht (bei Nacht) gemacht und Stationen für ihn bestimmt hat, damit ihr über die Zahl der Jahre und die Berechnung (der Zeit) Bescheid wisst. Allah hat dies wirklich geschaffen.“ [sūrat yūnus:5] - Seine Worte „damit ihr Bescheid wisst“ sind verbunden mit „für ihn (den Mond) bestimmt hat“, nicht mit „gemacht hat (die Sonne)“ - und Allah weiß es besser, denn die Tatsache, dass Er die Sonne zu Helligkeit und den Mond zu Licht gemacht hat, hat keinen Einfluss auf das Wissen um die Zahl und die Berechnung der Jahre. Vielmehr ist es ihre Bewegung von einem (Tier)- Kreiszeichen zum nächsten, von der die Berechnung abhängt. Hinzu kommt, dass die Sonne für uns nicht Grundlage der Berechnung eines Monats und auch nicht eines Jahres ist, sondern vielmehr der Neumond, wie auch der folgende edle qur’anische Vers ganz eindeutig zeigt: „Zwölf gilt bei Allah als die Zahl der Monate. (Das ist) in der Schrift Allahs (bereits) am Tag, als er Himmel und Erde schuf (festgelegt worden). Davon sind vier heilig.“ [sūrat al- tawba:36] Hier heißt es also, dass die Monate als zwölf Monate gezählt werden, und der Monat beginnt notwendigerweise mit dem Neumond. Die Berechnung des Monats durch den Neumond ist für jeden Menschen ersichtlich und für Wissenschaftler wie Laien gleichermaßen leicht, denn er wird ja gese- hen.“ [fatāwā-Sammlung, Bd. 25]
„Aufgrund der Errechnung des Neumonds ist es unter Umständen möglich, dass ein Fasttag des Ramadan ausgelassen würde oder dass ein Tag gefastet würde, der schon gar nicht mehr zum Ramadan gehörte. Das ist eine Sünde und Ungehorsam, und es gibt keine Macht und keine Gewalt außer bei Al- lah.“ [multaqā al-’abhur, Bd. 1, S. 197] Aufgrund dessen wird die Zugrundelegung der Berechnung für den Beginn des Ramadan von den Gelehrten als bid‘a erachtet, weil es ein Hadīth des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, zu diesem Thema gibt: „Fastet erst nach seiner Sichtung und brecht das Fasten erst nach seiner Sichtung.“ Wenn also ein volljähriger, zurechnungsfähiger und vertrauenswürdiger Muslim (aufgrund seiner Zuverlässigkeit und seiner Sehkraft) meldet, dass er mit eigenen Augen den Neumond gesehen habe, so wird sich daran gehalten. Hierzu gab der Dauerausschuss des Gelehrtengremiums folgende fatwā ab:
Frage: Ist es dem Muslim erlaubt, den Beginn des Fastens sowie das Ende nach astronomischer Berechnung zu richten oder muss unbedingt der Neumond gesehen werden?
Antwort: Lob gebührt Allah. Die islamische sharī‘a ist eine großmütige Gesetzgebung. Sie ist allgemein und ihre Regeln umfassen sowohl die Welt der Menschen als auch der Ğinn unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Stellung, ob Wissenschaftler oder Analphabet, Sesshafter oder Nomade. Deshalb hat Allah ihnen den Weg zum Wissen um die richtigen Zeiten der gottesdienstlichen Handlungen erleichtert und hat ihnen zum Beginn und Ablauf dieser Zeiten Merkmale gesetzt, die sie alle kennen. So hat er z. B. den Sonnenuntergang als Zeichen für den Beginn des Abendgebetes gesetzt und gleichzeitig als Ablauf des Nachmittagsgebetes sowie das Verblassen der Abendröte als Zeichen für den Beginn des Nachtgebetes. Er machte die Sichtung des Neumondes zum Zeichen für den Anbruch eines neuen und zum Zeichen des Ablaufs des alten Mondmonats, nachdem der Mond in den letzten Tagen eines Monats verborgen ist. Er hat uns nicht auferlegt, den Beginn des Mondmonats durch eine Methode zu ermitteln, die nur ganz wenige Leute kennen, nämlich durch Astronomie oder astronomische Berechnung. So brachten uns die Qur’an- und Sunnah-Texte die Sichtung des Neumondes mit bloßen Augen als Merkmal für den Anbruch des muslimischen Fastmonats Ramadan sowie die Sichtung des Neumondes von shawwāl als Merkmal für das Ende des Fastens. Dasselbe gilt für die Festsetzung des Opferfestes und den Tag ‘arafa. Der Erhabene sagt: „Und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten.“ [sūrat al-baqara:185] Ebenso sagte Er: „Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: sie sind feste Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt.” [sūrat al-baqara:189] Und der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wenn ihr ihn (den Neumond) seht, so fastet, und wenn ihr ihn seht, so beendet das Fasten. Und wenn er verdeckt ist, so vollendet die dreißig Tage.“ Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, machte also das Fasten von der Sichtung des Neumondes vom Ramadan abhängig sowie das Fastbrechen von dem sicheren Anbruch des shawwāl. Dies wurde nicht mit der Berechnung des Laufs der Planeten verknüpft. Auf dieser Grundlage wurde das Fasten zur Zeit des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, vollzogen und zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imame und der drei Generationen, denen der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, die Gunst und das Gute bezeugte. Der ausschließliche Rückgriff auf die Astronomie zur Bestimmung der Mondmonate und des Beginns der gottesdienstlichen Handlungen, ohne den Mond zu sichten, ist eine dieser Erfindungen, in denen nichts Gutes liegt und die sich nicht auf die sharī‘a stützt. Das Beste alles Guten liegt in dem Befolgen des Weges derjenigen, die uns vorangegangen sind in den religiösen Angelegenheiten, und das Schlechteste des Schlechten liegt in den Erfindungen, die seit neustem in der Religion aufgetaucht sind – möge Allah uns und euch und alle Muslime vor den offensichtlichen und latenten Versuchungen bewahren. [fatāwā des Daueraus- schusses, 10/106] Frage: Es gibt eine große Meinungsverschiedenheit unter den muslimischen Gelehrten, was die Festsetzung des Fastbeginns im Ramadan und des Festes des Fastbrechens angeht. Einige halten sich an die Sichtung, auf Basis des Hadīths „Fastet erst nach seiner Sichtung und beendet das Fasten erst nach seiner Sichtung“, andere stützen sich auf die Meinung der Astronomen und sagen: „Die Astronomen sind auf dem Höhepunkt ihrer Wissenschaft angelangt, so dass sie inzwischen den Beginn der Mondmonate voraussagen können.“ Was ist nun richtig?
Antwort: Lob gebührt Allah.
Erstens: Die richtige Aussage, welche dann auch die Handlung verpflichtet, ist, worauf der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, hinwies: „Fastet erst nach seiner Sichtung und beendet das Fasten erst nach seiner Sichtung und wenn er bedeckt ist, so vollendet die Anzahl der Tage.“, was deutlich macht, dass sich der Beginn sowie das Ende des Ramadan nach der Sichtung (mit bloßem Auge) des Neumondes richten. Die islamische sharī‘a, mit der unser Prophet Muhammad, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, gesandt wurde, ist allgemeingültig, ewig und hält an bis zum Tag der Auferweckung. (Sie ist gültig zu allen Zeiten und an allen Orten, egal, ob es sich um weltliche Wissenschaften, fortschrittlich oder nicht, handelt und ungeachtet dessen, ob es Geräte gibt oder nicht oder ob es in dem Land jemanden gibt, der sich auf die astronomische Berechnung versteht oder nicht.) Die Menschen zu jeder Zeit und in jeder Stadt halten sich an die Sichtung, entgegen der Berechnungen, die eventuell von Spezialisten durchgeführt werden oder auch nicht. Gleiches gilt für die Geräte, die vielleicht vorhanden sind oder aber auch nicht.
Zweitens: Allah weiß, was war und was sein wird am Fortschritt der Astronomie und anderer Wissenschaften und trotzdem sagt Er: „(...) und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten“ [sūrat al-baqara:185], was der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, mit seinen Worten erläuterte: „Fastet erst nach seiner Sichtung und beendet das Fasten erst nach seiner Sichtung.“ Er machte also das Fasten im Ramadan sowie das Ende des Fastens abhängig von der Sichtung des Neumondes und nicht von der astronomischen Berechnung, denn Allah wusste bereits, dass die Astronomen in ihrer Wissenschaft Fortschritte machen werden. Daher ist es für die Muslime Pflicht, sich an das zu halten, was ihnen Allah vorgeschrieben hat durch die Worte Seines Gesandten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, mit dem Beschluss, nach Sichtung des Neumondes zu fasten und das Fasten zu beenden. Und das ist es, worauf sich auch die Gelehrten geeinigt haben, und wer dem widerspricht und die astronomische Berechnung zur Grundlage macht, der verstößt gegen die Gesetze und folglich richtet man sich nicht nach ihm. Und Allah weiß es besser. [fatāwā des Dauerausschusses, 10/106] Die Antwort auf die Argumente derjenigen, die behaupten, man solle den Neumond mit astronomischen Berechnungen festlegen und nicht durch die Sichtung des Neumondes, z.B. das europäische Komitee für fatwā, deren Präsident Herr Yūsuf al-Qaradāwī ist:
Als erstes gibt es ein iğmā‛ (Einigkeit der islamischen Gelehrten) über die Sichtung des Neumondes als Zeichen für die Bestimmung des Anfangs und Endes des Monates. Dieses iğmā‛ hat Ibn al-Mundhir in (seinem Buch) „al-’ishrāf“ erwähnt. Imam Malik, Allah möge ihm gnädig sein, sagte: „Derjenige, der nach astronomischen Brechungen fastet, gilt nicht als Regel und soll nicht nachgemacht werden.“ Shaikh al-Islām Ibn Taimiya sagte: „Keiner kennt diesbezüglich eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gefährten des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, im Gegenteil herrschte darüber ein Einigkeit.“
Erstes Argument: Die astronomischen Berechnungen seien genauer. Die Fehlerquote betrage 1/100000
Antwort: Darauf antwortete der Gelehrte Abdul-Muqsit Shaltūt: Es gibt zwei große Fehler bei der Bestimmung des Anfangs des Neumondes mittels astronomischer Berechnungen. Erster Fehler ist die Vernachlässigung der religiösen Regel des Fastens und dessen Abbruchs, nämlich die Sichtung mit
den Augen. Diese Art der Vernachlässigung ist eine falsche Erfindung. Zweiter Fehler ist Erfindung einer neuen religiösen Regel zum Bestimmen des Fastens und dessen Abbruchs, was Allah nicht vorgeschrieben hat - diese sind die astronomischen Berechnungen. Das ist auch eine Erfindung, weil sowohl jede neue zur Religion zugefügte Erfindung als auch jede von der Religion ausgelassene Lehre gilt als Erfindung.
Zum ersten Fehler: Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung. Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, so zählt dreißig (Tage).“ Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Ihr sollt den Anfang des Monats nicht bestimmen, bis ihr den Neuenmond seht oder den Monat (dreißig Tage) vollendet. Ihr sollt mit dem Fasten erst anfangen, wenn ihr den Neuenmond seht oder den Monat vollendet.“ Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, außerdem sagte: „Wenn ihr den Neuenmond seht, dann sollt ihr fasten. Wenn ihr den (nächsten) Neuenmond seht, dann beendet euer Fasten. Wenn ihr aber den Neuenmond nicht sichten könnt, dann vollendet dreißig Tage.“ In dieser Bedeutung gibt es viele Überlieferungen. Die weisen alle darauf hin, dass nur die Sichtung des Neunmondes oder das Vollenden von dreißig Tagen für die Bestimmung des Anfangs des Monats gelten. Dabei ist nicht gemeint, dass jeder den Neumond sichten muss. Gemeint ist die Sichtung eines vertrauenswürdigen Muslims. Es wurde von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, überliefert: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“ Außerdem sind bei der Verwendung der astronomischen Berechnungen eine Vernachlässigung der religiösen Regeln und Zurückweisung der Regel der von der Religion befohlenen Sichtung und der juristischen Beweisführung vor den Gerichten; eine Einführung einer Regel, die von der sharī’a abgewiesen wurde und ein Widerspruch zu der von den islamischen Gelehrten vertretenen Meinung, dass man die astronomischen Berechnungen nicht berücksichtigen darf.
Wenn die astronomische Berechnung mit der Sichtung des Neunmondes nicht übereinstimmt, folgen diese Fehler: Der erste Tag in Ramadan wird (wahrscheinlich) verpasst oder an dem Festtag (al-‛īd) wird das Fasten nicht gebrochen. Dabei verletzt man die Heiligkeit des qur’anischen Texts: „Wer also von euch in dem Monat zugegen, der soll in ihm fasten.“, der Sunnah: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung.“, des Fastens, indem man die Muslime den Anfang des Monats Ramadan verpassen lässt und des Festtags, indem die Muslime davon gehalten werden, das Fasten zu beenden. So verhindert man die Gesetze Allahs, verbreitet Unsicherheit und Uneinigkeit unter den Muslimen.
Zum zweiten Fehler: Die Erfindung einer neuen Regel, der astronomischen Berechnung, die Allah nicht vorgeschrieben hat, zum Bestimmen des Fastens und dessen Abbruchs und die Prägung dieser erfundenen Regel mit einer Religiosität und Gültigkeit. Allah, der Erhabene, verbindet Seine Gesetze mit Ursachen und religiösen Gründen. Wenn eine Ursache existiert, gibt Allah ein Gesetz (Lehre, Regel); wenn nicht, dann auch nicht. Keiner hat Befugnis, diese Ursachen zu ändern oder durch andere zu ersetzen.
Es wurde nach dem Qur’an und der Sunnah bewiesen, dass die Bestimmung des Anfangs und des Ende des Fastens von der Sichtung des Neumondes abhängig ist. Der Monatsanfang wird also nicht durch eine theoretische rechnerische Existenz des Neumonds im Himmel bestimmt, ohne den zu sichten. Allah sagte: „Wer also von euch in dem Monat zugegen, der soll in ihm fasten.“ Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fasten erst bei ihrer Sichtung.“ Daraus ergibt sich die Abhängigkeit des Fastensanfangs und -endes von der Sichtung des Neumondes mit den Augen, nicht vom Wissen über die Existenz des Neumondes im Himmel ohne Augensichtung.
Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte nicht „Fastet nach der Existenz des Neumondes oder dessen Feststandes.“, damit die astronomische und sinnliche Feststehung des Neumondes verallgemeinert wird, sondern sagte „Fastet erst bei ihrer Sichtung.“ Die Sichtung ist genauer als die astronomische Feststehung, denn es ist möglich, dass der Neumond astronomisch existiert aber mit den Augen wegen vieler Gründe nicht gesichtet wird, dann soll nicht gefastet werden. Darüber hinaus weist die zweite Hälfte des Hadīths entscheidend darauf hin, dass die Existenz des Neumondes im Himmel nicht der (entscheidende) Grund ist, sondern es ist die sinnliche konkrete Sichtung.
Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte danach: „Wenn er (der Neumond) bedeckt ist“ (oder in einer anderen Überlieferung: „oder eine Wolke ihn verhüllt“). Daraus ergibt sich, dass beim Vorhandensein des Neumondes hinter den Wolken oder was anders nicht gefastet und darauf dreißig Tage vollendet werden soll. Es ist also festzustellen, dass der Grund (oder die Ursache) nicht das bloße Vorhandensein des Neumondes ist, sondern ist er genauer und spezifischer, und zwar die Vergewisserung der sinnlichen Sichtung. Der weise Gesetzgeber schaffte die Berücksichtigung des wissenschaftlichen Vorhandenseins des Neumondes als Grund für das Fasten oder den Fastensbruch ab und bestätigte, dass die sinnliche Sichtung der Grund ist und nicht deswegen, weil die Genauigkeit der astronomischen Berechnungen in der Bestimmung des Neumondes größer wäre als bei der sinnlichen Sichtung oder weil die Theorien und Angaben der Astronomie nicht richtig wären, sondern deswegen, weil die Barmherzigkeit Allahs Seinen Dienern gegenüber es erforderte, dass Er ihren Gottesdienst und dessen Gründe von sinnlichen, konkreten und allen Verpflichteten zugänglichen Angelegenheiten abhängig machte, damit die Menschen nicht in Schwierigkeit und Bedrängnis geraten und die Gründe und Ursachen der Gesetze fest, konkret, allgemein und von allen Verpflichteten leicht und ohne Anstrengung fassbar werden und nicht von geistlichen, wissenschaftlichen, abstrakten und weder von allen Menschen noch von jedem, der sie zu kennen versucht, fassbaren Angelegenheiten abhängen. Auf diese Weise verwirklicht sich die Allgemeinheit der Gründe mit der Allgemeinheit der Verpflichtung und erleichtert sich die Fassbarkeit und die Verrichtung der Anbetungen. Allah weiß bescheid, welches entwickeltes Niveau die Astronomie in der Zukunft erreichen wird, aber Er schaffte die Berücksichtigung der Astronomie in der Begründung der Gründer des Gottesdiensts ab. Er offenbarte es Seinem Gesandten, indem dieser sagte: „Wir sind eine unalphabete Ummah, wir schreiben nicht und berechnen nicht, der Monat ist so und so, und zeigte mit seiner Hand.“, d.h. neunundzwanzig oder dreißig Tage. Das ist ein klarer Be- weis für die Zurückweisung der Berücksichtigung der astronomischen Berechnung in der Feststellung der Neumonde, da er uns damit beauftragte, mit dieser Angelegenheit so zu verfahren, als wären wir Analphabeten und weder schreiben noch berechnen könnten. Darin liegt kein Abschätzen oder Missachten der Astronomie, sondern der Sinn ist, dass die Astronomen ein breites Gebiet in einigen Lebensbereichen haben außerhalb der (religiösen) gesetzlichen Angelegenheiten. Sie spielen keine Rolle bei der Begründung der Gründe und Ursachen der Gottesndienste, deren Gründe der Gesetze Allah, der Erhabene, von sinnlichen und konkreten Ursachen abhängig machte.
Die Gelehrten sind darüber einig, dass der religiös-gesetzliche Grund die sinnliche Sichtung des Neumondes als einzige Regel angenommen soll. Sie sind auch darüber einig, dass der Neumond nicht durch astronomische Berechnungen, gleich ob es bewölkt oder unbewölkt ist, zu bestimmen ist. Es gibt eine Gruppe von den nachkommenden Gelehrten, die die astronomische Berechnung als ein Mittel zur Neumondsbestimmung nehmen; aber diese Meinung ist eine weite Abweichung von der Einigkeit der muslimischen Gelehrten; deshalb kommt diese Meinung nicht in Betrachtung. In der glorreichen Zeiten der islamischen Gesichte, wo die Astronomie großen Fortschritt erlebte und viele Sternwarten gebaut wurden, haben die Gelehrte die Berechnung nicht im Betracht, als religiös-gesetzlichen Grund, gezogen. Sogar kein einziger Richter - seitdem islamische Gerichte gibt - machte ein Urteil nach astronomischen Berechnungen. Sie haben sogar selber die Sichtung des Neunmondes gesucht oder nach den Aussagen der vertrauenswürdigen Muslime geschaut. Die islamischen Gerichte in Ägypten, bis sie aufgelöst wurden, haben nie erlaubt, die astronomische Berechnung als Bewesmittel zu akzeptieren.
Der Imam al-Dhahabī, möge Allah ihm gegenüber gnädig sein, erzählte in der Biographie von dem Imam, dem Richter der Stadt burqa, Muhammad ibn al- Hublā, dass der Herrscher zu ihm kam und sagte: „Morgen ist Festtag!?“ Er antwortete: „Bis wir den Neumond sichten. Ich lasse nicht die Menschen das Fasten brechen, so dass ich ihre (dadurch begangenen) Sünden selber trage.“ Der Herrscher sagte: „So hat al-Mansūr (der damalige Kalif) in seiner Schrift angeordnet.“ - Das war die Meinung der ‛Ubaidīten Fatimīten: Sie brachen das Fasten nach den astronomischen Berechnungen und berücksichtigten keine Sichtung. Der Neumond wurde aber nicht gesichtet. Am folgenden Tag feierte der Herrscher mit Trommeln, Truppen und Festvorbereitungen. Der Richter sagte: „Ich gehe nicht raus und bete nicht vor!“ Der Herrscher beauftragte darauf einen Mann, den Festtagsvortrag zu halten, und schickte einen Brief mit der ganzen Geschichten an al-Mansūr, welcher anordnete, den Richter zu ihm hinzubringen. Als der Richter vor ihm stand, sagte ihm al-Mansūr: „Zieh deine Meinung zurück, und ich vergebe dir.“ Der Richter verweigerte sich. Darauf ließ al-Mansūr ihn in der Sonne aufhängen, bis er starb. Der Richter flehte vor Durst, aber keiner gab ihm zu trinken. Dann wurde er über ein Holzstück gekreuzt. - Möge Allah die Ungrechten verfluchen.
Zweites Argument: Sie sagten, dass der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wir sind ein unalphabetische Ummah.“ Diese Aussage wäre begrenzt auf der Zeit des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm. Jetzt gelte die nicht mehr.
Die Antwort darauf ist, dass diese Aussage des Propheten an seine Ummah (alle Muslime) war; Er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte in dem richtigen Hadīth, das von Abū Huraira überliefert wurde: „Es wurden die Kinder Israels von ihren Propheten geführt; wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein anderer. Nach mir aber gibt es keinen Propheten.“ - „Nach mir aber gibt es keinen Propheten“ weist darauf hin, dass keiner etwas an seiner shari‛a' nach ihm ändern darf. Seine shari‛a' hat doch alle vorherigen shari‛a's (Religionen) ersetzt. Hierzu ist die Ummah einig, dass der Neumond mittels der Sichtung zu bestimmen ist und nicht mittels astronomischer Berechnungen. Außerdem hat der Gelehrte Abdul-Karīm Zaidān eine Antwort auf die Frage, wie man den Neumond feststellen kann, gegeben: „Der Grund, warum der Anfang und das Ende vom Ramadan mittels der Sichtung und nicht mittels astronomischer Berechnung festzustellen ist, ist, dass die Gottesdienste, wie das Gebet, das Fasten und die Pilgerfahrt, durch fassbare Zeichen feststellbar sind. So kann jeder, ob Gelehrter oder Unalphabeter, ob Stadtbewohner oder Beduine, durch diese Zeichen, wie Sonnenaufgang und -untergang, fağr- Anfang und die Sichtung des Neunmondes, seine Pflichtgottesdienste feststellen.“
Zusammenfassend sagen wir, dass es sich aus alldem ergibt, dass die Bestimmung des Anfangs des Monats Ramadan nicht mittels astronomischer Berechnungen sondern mittels der konkreten Augensichtung stattfinden soll. Sonst ist dies eine Erfindung in der Religion und jede Erfindung in der Religion ist ein Irreweg und jeder Irreweg führt ins Feuer. Allah führt den, den Er will, zum Rechtweg.
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Die Angelegenheit der verschiedenen Mondaufgänge, und ob dieses Phänomen berücksichtigt wird:
Frage: Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet erst nach seiner Sichtung.“ Warum also fasten nicht alle muslimischen Länder am selben Tag?
Antwort: Diese Frage bezeichnen die Gelehrten als allgemeine Sichtung für alle Muslime (d.h. dass die Sichtung des Neumondes durch eine einzige Person ausreicht für alle Muslime). Oder gilt das nur für ein Land, in dem der Neumond gesichtet wird? Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die erste Aussage, dass also die Sichtung einer Person für alle Muslime gilt. Doch Imam Mālik ist der Ansicht, dass jedes Land seine eigene Sichtung hat, und diese Meinung wird durchaus auch mit der Sunnah begründet: „Es begab sich, dass die Mutter der Gläubigen Umm Salama, Allah schenke ihr Sein Wohlgefallen, Kuraib in einer Angelegenheit zu Mu‘āwiya, Allah schenke ihm Sein Wohlgefallen nach al-shām (Das ungefähre Gebiet des heutigen Syriens (Anm. d. Übers.) sandte. Seine Reise war in den letzten Tagen des sha‘bān und er gelangte zu Beginn des Ramadan nach al-shām. Die Muslime sichteten dort den Neumond Freitag Nacht. Kuraib erledigte seine Angelegenheit und kehrte gegen Ende des Ramadan nach Madīna zurück, wo er auf Ibn ‘Abbās traf. Er erzählte ihm, dass sie den Neumond in al- shām am Freitag gesehen hätten. Daraufhin sagte Ibn ‘Abbās ihm, dass sie ihn erst am Samstag gesehen hätten. Kuraib fragte ihn, ob sie sich nicht an die Sichtung Mu‘āwiyas halten würden, mit ihnen das Fest begehen und die Nacht des Freitags, die sie verpasst hätten, nachholen wollten. Ibn ‘Abbās erwiderte, dass sie die dreißig Tage vollenden würden, es sei denn, sie würden den Neumond sichten. Das sei es, was der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, ihnen befohlen habe.“ Die heutige Realität der Muslime sieht so aus, dass jedes Land seine eigene Sichtung hat. Die Meinungsverschiedenheit ist hier nicht berechtigt. Nämlich gilt die Sichtung einer einzigen Person für die gesamte Ummah, was die Einheit der Muslime verwirklichen soll, was ein legitimer und lobenswerter Zweck ist. Doch aufbauend auf der heutigen Realität stellt sich eine wichtige Frage, nämlich: Was ist mit Leuten, die in einem Land zu fasten beginnen und dann in ein anderes Land reisen, wo die Sichtung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgte. Im Folgenden einige Beispiele:Jemand beginnt das Fasten samstags in Saudi-Arabien und fastet mit ihnen bis er im Ramadan nach Marokko reist, wo das Fasten am Sonntag begonnen hat. Wenn er also dreißig Tage nach Berechnung seines Fastbeginnes voll macht, dann haben die Marokkaner erst neunundzwanzig Tage gefastet, die ja noch weiter fasten werden, sofern sie den Neumond nicht sichten. Wenn er dann mit ihnen weiter fastet, hätte er einunddreißig Tage gefastet, doch das ist nach den Worten des Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, nicht erlaubt: „Der Monat hat neunundzwanzig oder dreißig Tage.“ Also muss er heimlich sein Fasten brechen, so dass die Leute nicht schlecht von ihm denken und dann mit ihnen das Fest begehen.
Jemand beginnt das Fasten in Marokko am Sonntag und fastet mit ihnen. Dann reiste er im Ramadan nach Saudi-Arabien, wo bereits am Samstag ge-fastet wurde und wo das Fest nach neunundzwanzig Tagen ist, wo er ja erst achtundzwanzig Tage gefastet hätte. Hier gilt die Meinung, dass die Sichtung des Landes gilt, wo er sich zur Zeit des Festes aufhält, also bricht er sein Fasten und feiert mit ihnen und muss dann einen Tag nachholen.
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