LA ILAHA IL ALLAH
   
  ahluhaq
  Die Stufe an Hadithwissen, die für Fatawa benötigt wird
 
Ibn Hazm stellt klar, dass sein Wissen sich nicht in den Büchern, sondern in seinem  Herzen befindet: Imam Ibn Hazm al-Dhahiri legte es wunderbar dar, indem er sein gesamtes Wissen verinnerlicht hat, sodass selbst beim Verlust der Bücher er sein Wissen behalten hätte. Er sagte:
 

Wenn du meine Dokumente verbrennst, verbrennst Du nicht
Was auf dem Papier geschrieben war, denn es ist nun in meinem Herzen
Es reist mit mir an dem Ort wohin mich mein Reittier trägt
und es sitzt ab wenn ich absitze und wird in meinem Grab vergraben.

 

Kanz al-Ummal ist eines der ausführlichsten Bücher des Hadith, aber schwer zu erforschen: Das umfassendste Buch über Ahadith heutzutage ist das Kanz al-Ummal von al-Muttaqi al-Hindi, welches über 46.000 Ahadith beinhaltet. Wie auch immer, um Nutzen daraus zu ziehen, wie es uns einige Glauben lassen wollen, ist schwierig, da viele seiner Quellen nicht einfach zugänglich sind oder als Verweis vorhanden sind. Deshalb macht es das nach prüfen der Überlieferungskette zu einer schwierigen Angelegenheit.

Genauso wie die Tatsache, dass im Kanz al-Ummal bedeutsam weniger Ahadith überliefert wurden, als das Wissen der Mudschtahid Aimmah bzgl. Hadith.  Imam Abu Hanifah wählte die Ahadith für sein Werk ‚al-Athar’ aus über 40.000 Ahadith aus, und die Anzahl der Ahadith, welche in seinen Werken insgesamt erwähnt wurden, betragen mehr als 70.000 und hinzukommen jene, die er nicht erwähnt hat. Ibn al-Hayyab berichtet, dass Imam Malik über 100.000 Ahadith überlieferte, doch sind hier nicht mit inbegriffen, welche er wusste aber nicht überlieferte. Und es ist allgemein bekannt, dass Imam Ahmad für sein ‚Musnad’ aus ungefähr 750.000 Ahadith ausgewählt hatte.

Die Stufe an Hadithwissen, die für Fatawa benötigt wird: Al-Khatib berichtet in ‚al-Dschami’ (2:174),  dass zu Yahya bin Ma’in gesagt wurde:

„Kann eine Person aus über 100.000 Ahadith eine Fatwa geben?” Er antwortete: „Nein.” Ich fragte: „Von 200,000?” Er antwortete „Nein.” Ich fragte: „300,000?” Er antwortete: „Nein.” Ich fragte: „500,000?” Er sagte: „Ich hoffe es doch.”

Imam Ahmad rät den Spezialisten des Hadith, zusammen mit den Fuqaha zu studieren: Es war wohl bekannt, dass Imam Ahmad seine Zeitgenossen von den Gelehrten des Hadith - welche sich ausschließlich darauf konzentrierten - zu sich rief und dazu, dass sie in den Sitzungen al-Schafi’is Platz nehmen und von seinem Verständnis profitieren. Darunter waren Giganten des Hadith wie: Ishaq bin Rahaway, Yahya bin Ma’in, al-Humaidi und andere. (siehe Adab Manaqib al-Shafi 2:252).

Es sollte nicht vergessen werden, dass Imam Ahmad sie dazu aufrief, da ihr  enormes Wissen des Hadith nicht ausreichend ist um Urteile [Fatawa] zu fällen. Wenn Wissen von Hadith allein dafür ausschlaggebend wäre, wie manche denken, warum würde Imam Ahmad die Meister des Hadith rufen und ihnen sagen, sich den Kreisen der Fuqaha anzuschließen und Verständnis von Fiqh zu bekommen?

 

Qualifikationen, die nötig sind um Urteile hervorzubringen - erklärt von Imam al-Schafi’i:

„Es ist gesetzwidrig für eine Person eine Fatwa zu geben in der Religion Allahs außer für jene Person, die Wissen vom Quran besitzt [Buch Allahs]: von seinem nasikh [aufhebenden] und mansukh [aufgehobenen], seinem muhkam [eindeutigen] und mutaschabih [mehrdeutigem], seinem ta’wil [Deutung] und tanzil [Offenbarung], seinem Makki und Madani, und was damit gemeint ist und was offenbart wurde diesbezüglich.

Dann nach diesen Kenntnissen über die Ahadith unseres Propheten sallallahu ‘alayhi wa sallam): seine nasikh und mansukh … und das weiß über Hadith, was er über Quran wissen soll. Und das er Wissen von der Sprache, Wissen von Dichtung und was davon gebraucht wird für das Wissen und dem Quran. Dass er Gerechtigkeit praktiziert sowie wenig redet. Nach alldem, dass er Wissen besitzt von der Andersartigkeit der Leute in den verschiedenen Ländern. Und dass nach diesem Wissen er Intelligenz besitzt [Qarihah]. Wenn er diesem entspricht, dann ist ihm gestattet bezüglich dem Verbotenen und Erlaubtem Gesetze zu geben und zu sprechen und wenn er nicht so ist, dann kann er nicht über Themen des Wissens reden noch Urteile fällen.”


Ibn ‘Abdulbarr fügt noch eine besondere Befähigung hinzu, die nötig ist: Ibn ‘Abdulbarr erwähnte das Obrige in seinem ‘Dschami Bayan al-Ilm’ (2/166) und zitierte von den früheren Muslimen dies unterstützende Kommentare. Denkend, dass das Obige nicht ausreichend ist, fügte er noch folgendes hinzu: Das Wissen über die Sirah, den Gefährten, ihren Biografien und den Zustand jener, die von ihnen überlieferten um zu wissen, ob sie Vertrauenswürdig sind oder nicht. Der letzte Punkt, der von Ibn ‘Abdulbarr hinzugefügt wurde, wird heutzutage die Wissenschaft von ‚Dscharh wal-Ta’dil’ genannt,  dessen Studium in unserer heutigen Zeit das gesamte Leben einnimmt.


 
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