LA ILAHA IL ALLAH
   
  ahluhaq
  Pflichten gegenüber versch. Mitmenschen imam Ghazali
 

Teil 5: Imam al-Ghazali – Die Pflichten der Eltern gegen die Kinder

BISMILLA-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

 

Ein Mann fragte den Gesandten Allahs: »Wem soll ich Gutes tun?«
Er sprach: »Deinem Vater und deiner Mutter.«
Sprach der Mann: »Sie sind gestorben.«
Da sprach der Gesandte Allahs: »Deinem Kinde, denn so wie die Eltern ein Recht haben, so hat auch das Kind ein Recht.«

Eine der Pflichten gegen die Kinder aber ist die, daß du sie nicht durch deine Härte selbst zum Ungehorsam treibst.
Der Gesandte Allahs sprach :
»Gott schenke seine Gnade dem Vater, der seinen Sohn nicht selbst zum Ungehorsam treibt.«

Es heißt in der Überlieferung :
»Sieben Jahre lang ist dein Sohn dein Blumenstrauß, sieben Jahre lang dein Diener, dann aber ist er dein Feind oder dein Freund.«

Anas erzählt:
»Der Gesandte Allahs sagt: Wenn der Knabe sieben Tage alt ist, so bringt das Haaropfer für ihn dar und gebt ihm einen Namen; wenn er sechs Jahre alt ist, so lehrt ihn gute Sitte; mit dem neunten Jahr laßt ihn auf getrenntem Lager schlafen; mit dem dreizehnten Jahr haltet ihn, auch mit Schlägen, zum Gottesdienst an; ist er sechzehn Jahre alt geworden, so gebt ihm ein Weib und faßt seine Hand und sprecht:
>Ich habe dich erzogen und belehrt und dir ein Weib gegeben, nun möge mich Gott vor Anfechtung durch dich in dieser und vor Strafe in jener Welt bewahren.< «

Ferner gehört zu den Pflichten gegen die Kinder, daß du sie gleich hältst mit deinen Gaben und mit deinen Küssen und allem Guten, was du ihnen tust. Das Zärtlichsein gegen die kleinen Kinder und sie zu küssen ist fromme Sitte.
Als der Gesandte Allahs einst seinen Enkel Hasan küßte, sprach Akra’ ibn Hâbis zu ihm:
»Ich habe zehn Söhne und habe nie einen davon geküßt.«
Da sagte der Gesandte Allahs:
»Wer selbst nicht zärtlich ist, gegen den wird Allah auch nicht zärtlich sein.«

Als einst der Gesandte Allahs auf der Kanzel saß, fiel Hasan auf das Gesicht. Da stieg er sogleich herab und nahm ihn auf und rezitierte den Koranvers :

Eure Güter und eure Kinder sind eine Anfechtung…
64:15

Und als er einst betete und sich gerade niedergeworfen hatte, kam der kleine Husein und kletterte ihm auf den Nacken. Da hielt der Gesandte Allahs in dieser Stellung so lange inne, daß seine Gefährten glaubten, es sei eine Offenbarung über ihn gekommen, weil er diese Stellung so lange ausdehnte. Als das Gebet zu Ende war, fragten sie ihn, ob er während der Niederwerfung eine Offenbarung erhalten habe. Da sagte er:
»Nein, Husein wollte auf mir reiten, und dabei wollte ich ihn doch nicht stören.«

Im allgemeinen aber ist zu sagen, daß die Rechte der Eltern größer sind als die Rechte der Kinder, denn die Eltern zu ehren ist für das Kind Pflicht, im Worte Allahs wird diese Pflicht zusammen mit dem Dienste Allahs genannt, da es heißt:
Dein Herr hat bestimmt, daß ihr ihm allein dient und den Eltern Gutes tut…
17:23

Und wegen der Größe des Rechts der Eltern sind zwei Dinge zur unbedingten Pflicht gemacht worden. Das eine ist dies, daß, wenn Vater und Mutter dem Sohne eine Speise zu essen gebieten, die zweifelhaft, aber nicht schlechthin verboten ist, er nach Ansicht der meisten Rechtsgelehrten sie essen muß, denn der Eltern Zufriedenheit erwerben ist wichtiger als sich vor zweifelhaften Speisen hüten. Das andere ist dies, daß man ohne Einwilligung von Vater und Mutter keine Reise unternehmen darf, es sei denn zur Erfüllung einer unerläßlichen Pflicht, wie die Erlernung des Gebets und der Fastenbestimmungen, wenn man daheim keinen Lehrer finden kann. Zur Pilgerfahrt aber darf man nicht ohne Einwilligung von Vater und Mutter aufbrechen, denn sie ist zwar eine unerläßliche Pflicht, doch ist es erlaubt, sie aufzuschieben.

 

Ein Mann bat einst den Gesandten Allahs, an einem Kriegszug teilnehmen zu dürfen.
Da sagte er zu ihm: »Hast du eine Mutter?«
Er sprach: »ja.«
Da sprach der Gesandte Allahs: »So gehe hin und setze dich zu ihr, denn dein Paradies liegt zu ihren Füßen.«

Ein anderer kam zu ihm aus dem Jemen, um am Kriege teilzunehmen.
Da sagte er : »Hast du Vater und Mutter?«
Jener sagte : »Ja.«
Da sprach der Gesandte Allahs : »So kehre um und bitte sie zuvor um Erlaubnis, und wenn sie dir die Erlaubnis nicht geben, so gehorche ihnen, denn nächst dem Glaubensbekenntnis kannst du vor Gott keine bessere fromme Tat tun als diese.«

 

Wisse auch, daß das Recht des älteren Bruders dem Recht des Vaters nahekommt. Es heißt in der Überlieferung:
»Der ältere Bruder hat über den jüngeren Bruder dasselbe Recht wie der Vater über den Sohn.«


Teil 4: Imam al-Ghazali – Die Pflichten der Kinder gegen die Eltern

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


 

Wisse: Das Recht der Eltern ist das allergrößte und die Beziehung zu ihnen die allerinnigste.
Der Gesandte Allahs sprach:
»Kein Sohn hat seine Pflicht gegen den Vater erfüllt, ehe er ihn als Sklaven gefunden und freigekauft hat.«

Und weiter:
»Den Eltern Gutes tun ist besser als Gebet und Almosen und Fasten und Wallfahrt und
der Heilige Krieg.«

Und weiter:
»Den Duft des Paradieses wird man riechen auf eine Strecke von fünfhundert Jahren, aber der ungehorsame Sohn und der, der seine Verwandten im Stich läßt, werden ihn nicht riechen.«

Allah offenbarte Musa:
»Wer Vater und Mutter gehorcht und mir zuwider handelt, den schreibe ich als gehorsam auf; wer aber mir gehorcht und seinen Eltern zuwiderhandelt, den schreibe ich als widerspenstig auf.«

Der Gesandte Allahs sprach:
»Wenn einer Almosen gibt und den Lohn dafür seinen Eltern abtritt, so bringt ihm das keinen Schaden, denn sein Lohn wird dadurch nicht geschmälert.«

 

Jemand kam zum Gesandten Allahs und sagte zu ihm:
»Mein Vater und meine Mutter sind gestorben, welche Pflicht bleibt mir nun noch an ihnen zu erfüllen?«
Er sprach:
»Bete für sie und bitte für sie um Vergebung der Sünden, führe ihr Vermächtnis aus, ehre ihre Freunde und sorge für ihre Anverwandten.«

Ferner sprach er:
»Das Recht der Mutter ist doppelt so groß wie das Recht des Vaters.«.


(Kimiya-i-Sadaat / al-Ghazali
)


Teil 3: Imam al-Ghazali – Die Pflichten gegen die Anverwandten

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


 

Wisse, daß der Gesandte Allahs gesagt hat:
»Allah spricht: >Wer es mit seinen Verwandten hält, mit dem werde ich es auch halten. Wer langes Leben und Wohlergehen wünscht, der sorge für das Wohl seiner Anverwandten.< «

Abu Dharr berichtet:
»Mein Freund, der Gesandte Allahs, ermahnte mich, es mit meinen Verwandten zu halten, auch wenn sie mir den Rücken kehrten, und befahl mir zu denken: >Es ist meine Pflicht, auch wenn sie bitter ist.< «

Der Gesandte Allahs sagt:
»Keine Tat des Gehorsams wird schneller belohnt als das Halten zu den Verwandten. Ja es kann geschehen, daß die Glieder einer Familie Übeltäter sind und doch ihre Habe und ihre Kinder sich mehren, deswegen, weil sie zu ihren Verwandten halten.«

 

Omar schrieb an seine Statthalter:
»Laßt die Verwandten einander besuchen, aber laßt sie nicht zusammen wohnen.«

Denn die Verwandten, die zusammen wohnen, werden einander leicht beschwerlich, und das führt zur Entfremdung und Verfeindung.
Der Gesandte Allahs sagt:
»Es gibt kein schöneres Almosen als welches du den Verwandten gibst, die dir feindlich gesinnt sind.«

Und wisse: Das Halten zu den Verwandten besteht darin, daß du an ihnen festhältst, wenn sie sich von dir scheiden.
Der Gesandte Allahs sagt:
»Die schönste aller Tugenden ist die, daß du das Band knüpfest zu dem, der es zerreißt, daß du gibst dem, der dich beraubt, und verzeihst dem, der dir Unrecht tut.«


Teil 2: Imam al-Ghazali – Die Pflichten gegen den Nachbarn

 

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

 

Die Nachbarschaft begründet noch ein Recht mehr als die Bruderschaft des Islam allein.
Der Gesandte Gottes spricht:
»Es gibt einen Nachbarn, der ein Recht hat, das ist der ungläubige Nachbar; und einen, der zwei Rechte hat, das ist der muslimische Nachbar; und einen, der drei Rechte hat, das ist der muslimische Nachbar, der mit dir verwandt ist.«

Du siehst, daß er selbst für den Ungläubigen ein Recht festsetzt auf Grund der bloßen Nachbarschaft.
Und weiter spricht er:
»Gabriel schärfte mir das Recht des Nachbarn so ein, daß ich glaubte, er würde ihm noch das Recht zugestehen, mich zu beerben.«

Und weiter:
»Wer an Gott und den Jüngsten Tag glaubt, der ehre seinen Nachbarn.«

Und weiter:
»Niemand ist gläubig, solange nicht sein Nachbar vor aller Kränkung durch ihn sicher ist.«

Und weiter:
»Die ersten beiden Gegner, die am Jüngsten Tag einander gegenübergestellt werden, werden zwei Nachbarn sein.«

Und weiter :
»Wenn einer mit einem Steine nach dem Hund seines Nachbarn wirft, so kränkt er ihn selber damit.«

 

Man sagte zu dem Gesandten Gottes: »Diese Frau fastet am Tage und betet in der Nacht, aber sie kränkt ihre Nachbarn.« Da sagte er: »So gehört sie ins Höllenfeuer.« –
Und er sagte: »Bis zum vierzigsten Hause gilt die Nachbarschaft«
und Suhri(1) setzte hinzu:
»Bis zum vierzigsten Hause nach vorn und nach hinten, nach links und nach rechts. «

Und wisse:
Die Pflicht gegen den Nachbarn besteht nicht nur darin, daß du ihn nicht kränkst, sondern du sollst dem Nachbarn auch Gutes tun.
Denn es heißt in der Überlieferung:
»Am Jüngsten Tage wird sich der arme Nachbar an den reichen hängen und sprechen: >O Herr, frage ihn, warum er mir nichts Gutes getan und seine Tür vor mir verschlossen hat. <«

Einer der großen Frommen wurde in seinem Hause von Mäusen belästigt. Man fragte ihn:
»Warum hältst du keine Katze?«
Da sagte er: »Ich fürchte, daß die Mäuse die Katze hören und sich in das Haus des Nachbarn begeben werden, und dann laß ich ihm geschehen, was ich selbst nicht ertragen will.«

Der Gesandte Gottes sprach:
»Wißt ihr, was die Pflicht des Nachbarn gegen den Nachbarn ist? Wenn er dich um Hilfe bittet, so hilf ihm; wenn er von dir etwas entleihen will, so leihe es ihm; wenn er arm ist, so unterstütze ihn; wenn er krank ist, so besuche ihn; und wenn er stirbt, so gib ihm das Grabgeleit. Wenn er eine Freude erlebt, beglückwünsche ihn, wenn ihn ein Unglück betroffen hat, so drücke ihm dein Beileid aus. Verbaue ihm nicht den Zugang zum Wind; wenn du Früchte kaufst, so schicke ihm davon, und wenn du das nicht kannst, so halte sie verborgen und leide nicht, daß dein Kind davon nimmt und damit vor die Türe geht, so daß sich des Nachbars Kind darüber ärgert. Ärgere ihn auch nicht mit dem Duft deines Kochtopfes, sondern schicke ihm auch etwas.«

Und weiter sagt er:
»Wißt ihr, worin die Pflicht gegen den Nachbarn besteht? Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, die Nachbarpflicht kann nur der erfüllen, dem Gott Gnade geschenkt hat.«
Zur Pflicht gegen den Nachbarn gehört auch, daß du nicht vom Dach herab in sein Haus hineinsiehst; und wenn er Holz auf deine Mauer legt, sollst du ihn nicht daran hindern, ihm auch den Rinnstein nicht versperren und nicht zanken, wenn er Schutt vor dein Haus schüttet. Auch sollst du die Blöße bedecken, die du bei ihm gewahr wirst, und nicht heimlich über ihn reden und sollst den Blick vor den Frauen seines Hauses niederschlagen und seihe Dienerin nicht viel betrachten. Alles dieses mußt du beachten außer den Pflichten gegen alle Muslime, die wir aufgezählt haben.

Mudschâhid(2) erzählt:
»Ich war bei Abdallâh ibn Omar, als gerade einer seiner Sklaven sein Schaf abzog. Da sagte er zu dem Sklaven: >Wenn du es fertig abgezogen hast, so biete zuerst unserem Nachbarn, dem Juden, an<, und das sagte er mehrmals, bis der Sklave sprach: >Wie oft willst du es noch sagen?< Da sagte er: >Der Gesandte Gottes hat uns die Pflicht gegen den Nachbarn so oft eingeschärft, daß wir am Ende fürchteten, er werde ihm noch ein Erbrecht zugestehen.<«

Und Hischâm(3) sagt:
»Hasan el-Basri(4) fand nichts Böses darin, daß man dem jüdischen und christlichen Nachbarn vom Fleisch des großen Opfertages abgebe.«

Abu Dharr erzählt:
»Der Prophet gab mir die Mahnung: >Wenn du kochst, so setze reichlich Wasser auf und schicke dem Nachbarn.< «
 

Jemand sagte zu Abdalläh ibn Mubârak(5):
»Mein Nachbar beklagt sich über meinen Sklaven; wenn ich nun züchtige, ohne Beweisgrund, so tue ich Unrecht, züchtige ich ihn aber nicht, so nimmt es mein Nachbar übel. Was soll ich nun tun?«
Da sagte jener:
»Warte, bis dein Sklave einmal einen Streich begeht, der Züchtigung verdient, das hebe ihm dann auf, bis sich dein Nachbar über ihn beklagt, und dann züchtige ihn. Dann hast du beiden Recht getan.«


Teil 6: Imam al-Ghazali – Das Schlusswort

 

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


 

Das sind die Regeln der Zucht und Sitte für den Umgang mit allen Menschen. Alledem aber liegt die gemeinsame Regel zugrunde, daß du keinen Menschen, sei er lebend oder tot, gering achten sollst, damit du nicht ins Verderben gerätst. Denn du weißt nicht, ob der andere nicht besser ist als du; und wenn er ein Übeltäter ist, so weißt du nicht, ob du nicht auch am Ende so wirst wie er oder er zum rechtschaffenen Manne wird. Achte die Menschen in ihrem irdischen Dasein aber auch nicht allzu hoch. Denn diese Welt und alles, was darinnen ist, ist gar gering vor Gott; und wenn du die Bewohner dieser Erdenwelt hochachtest, so achtest du diese Erdenwelt selber hoch und verlierst dadurch in den Augen Gottes. Gib aber nicht dein Seelenheil hin, um von ihren Erdengütern zu erlangen, denn damit machst du dich nur verächtlich bei ihnen und erlangst erst recht nichts von irdischen Gütern. Und wenn das auch nicht der Fall ist, so hast du doch das Schlechtere für das Bessere eingetauscht.
 

Stelle dich aber auch nicht offen feindlich zu ihnen, denn dann wirst du um ihretwillen an deinem ewigen und zeitlichen Heile Schaden erleiden, und sie werden durch dich Schaden an ihrem Seelenheile leiden.

Siehst du aber, daß sie etwas Böses.tun, so bekämpfe ihre schlechten Taten, auf sie selbst aber blicke mit dem Auge der Barmherzigkeit. Denn sie setzen sich mit ihrem Tun Gottes Zorn und Strafe aus, und das höllische Feuer wird ihr Los sein. Warum willst du ihnen da grollen?

Vertraue ihnen aber auch nicht allzusehr in ihrer Liebe und dein Lob, das sie dir spenden, und der freundlichen Miene, mit der sie dir begegnen; denn unter hundert findest du einen, der es ehrlich meint. Klage ihnen auch nicht dein Leid, damit dich Gott nicht ihrer Fürsorge überläßt, und verlange nicht, daß sie hinter deinem Rücken und im geheimen sich so zu dir stellen wie in deiner Gegenwart, denn mit solchem Verlangen betrügst du dich nur selber. Denn wann würde dir das je zuteil? Begehre auch nichts von ihrem Besitz, denn dadurch machst du dich ihnen nur verächtlich und kommst erst recht nicht zu deinem Ziel.

Wende dich aber auch nicht hochmütig von ihnen ab und tue nicht, als ob du sie nicht nötig hättest, denn dann wird Gott dich gerade von ihnen abhängig machen zur Strafe für deine Hoffart. Wenn du einen von ihnen um etwas bittest und er gewährt es dir, so sieh in ihm einen Bruder, von dem du Nutzen hast; schlägt er aber deine Bitte ab, so schilt ihn deswegen nicht, denn dann wird er dir zum Feind, der dir lange gram bleibt.

Gib dicht auch nicht damit ab, dem Ermahnungen zu geben, den du nicht geneigt findest, sie anzunehmen, er wird doch nicht auf dich hören und dir nur zum Feinde werden. Wenn du sie aber ermahnst, so tu es in allgemeiner Form, ohne Bezugnahme auf eine bestimmte Person.

Wenn dir die Menschen Ehre und Gutes erweisen, so danke dafür Gott, der sie dir dienstbar gemacht hat, bitte ihn aber zugleich darum, daß du nicht auf sie angewiesen bleibst. Wenn sie dich verleumden und dir unrecht tun und dich kränken, so stelle es Gott anheim und bitte ihn um Schutz vor ihnen, gib dich aber selbst nicht damit ab, sie zu strafen, denn das macht den Schaden nur schlimmer und ist unnütze Zeitvergeudung. Sprich auch nicht zu ihnen: »Ihr habt mich verkannt«, sondern glaube, daß Gott, wenn du es verdientest, dir schon einen Platz in ihren Herzen bereiten würde, denn er ist es, der beliebt und verhaßt macht. Sei feinhörig und beredt da, wo sie recht haben, taub und stumm da, wo sie unrecht haben.

Vor der Freundschaft der meisten Menschen aber hüte dich, denn sie verzeihen keinen Fehltritt und bedecken keine Blöße, sie rechten um ein Schnalzen mit der Zunge und um die Haut eines Dattelkernes, sie sind mißgünstig auf das Wenige und das Viele, verlangen Recht und geben keines, bestrafen wegen eines Verschens und Vergessens und verzeihen nie. Sie hetzen Bruder gegen Bruder mit Zwischenträgerei und Verleumdung, und die Freundschaft der meisten von ihnen bringt nur Schaden.

Darum baue nicht auf die Liebe dessen, den du nicht genau erprobt hast, dadurch, daß du eine Zeitlang mit ihm in dem Hause oder Orte zusammengelebt hast. Prüfe ihn, wenn er im Amt und wenn er abgesetzt ist, in Reichtum und Armut, oder reise mit ihm und verhandle mit ihm um Geld und Gut, oder erprobe ihn, wenn du in Not bist und Hilfe von ihm brauchst. Wenn er sich dir unter allen diesen Umständen bewährt, so nimm ihn, wenn er älter ist als du, zum Vater oder, wenn er jünger ist, zu in Sohne oder zum Bruder, wenn er so alt ist wie du. Das ist alles, was über die Zucht und Sitte des Umgangsmit den Menschen zu sagen ist.


 
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